Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt zum Schutz Ihres Vermögens und Ihrer Angehörigen. Testamente in BC unterliegen der Regelung Testament, Nachlass und Erbrecht, SBC 2009, ca. 13 („WESA“). Ein Testament aus einem anderen Land oder einer anderen Provinz kann in BC gültig sein, aber bedenken Sie, dass in BC erstellte Testamente den Gesetzen von BC entsprechen müssen WESA.

Wenn Sie sterben, wird Ihr gesamtes Vermögen aufgeteilt, je nachdem, ob es Teil Ihres Nachlasses ist oder nicht. Ein Testament regelt Ihren Nachlass. Zu Ihrem Nachlass gehören:

  • Materielles persönliches Eigentum wie Autos, Schmuck oder Kunstwerke;
  • Immaterielles persönliches Eigentum wie Aktien, Anleihen oder Bankkonten; Und
  • Immobilieninteressen.

Zu den Vermögenswerten, die nicht als Teil Ihres Nachlasses gelten, gehören:

  • Eigentum im Miteigentum, das im Wege des Hinterbliebenenrechts auf den überlebenden Mieter übergeht;
  • Lebensversicherungen, RRSP, TFSA oder Pensionspläne, die an einen bestimmten Begünstigten weitergegeben werden; Und
  • Eigentum, das unter der geteilt werden muss Familienrechtliches Gesetz.

Was ist, wenn ich kein Testament habe?

 Wenn Sie sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen, bedeutet das, dass Sie ohne Testament gestorben sind. Wenn Sie ohne Ehepartner versterben, wird Ihr Nachlass in einer bestimmten Reihenfolge an Ihre Hinterbliebenen weitergegeben:

  1. weltweit
  2. Enkelkinder
  3. Urenkel und weitere Nachkommen
  4. Eltern
  5. Geschwister
  6. Nichten und Neffen
  7. Großnichten und Neffen
  8. Großeltern
  9. Tanten und Onkel
  10. Cousins
  11. Urgroßeltern
  12. Cousins ​​zweiten Grades

Wenn Sie ohne Testament mit einem Ehegatten sterben, WESA regelt den Vorzugsanteil Ihres Nachlasses, der Ihrem Ehegatten und Ihren Kindern überlassen werden soll.

In BC müssen Sie einen Teil Ihres Nachlasses Ihren Kindern und Ihrem Ehepartner hinterlassen. Ihre Kinder und Ihr Ehepartner sind die einzigen Personen, die das Recht haben, Ihren Willen nach Ihrem Tod zu ändern und anzufechten. Wenn Sie sich aus Gründen, die Sie für legitim halten, wie z. B. Entfremdung, dafür entscheiden, einen Teil Ihres Nachlasses nicht Ihren Kindern und Ihrem Ehepartner zu hinterlassen, müssen Sie Ihre Begründung in Ihr Testament aufnehmen. Das Gericht wird anhand der gesellschaftlichen Erwartungen darüber, was eine vernünftige Person unter Ihren Umständen tun würde, und auf der Grundlage moderner Gemeinschaftsstandards entscheiden, ob Ihre Entscheidung gültig ist.

1. Warum ist die Erstellung eines Testaments wichtig?

Die Erstellung eines Testaments ist von entscheidender Bedeutung, um Ihr Vermögen zu schützen und sicherzustellen, dass Ihre Lieben nach Ihren Wünschen versorgt werden. Es hilft, potenzielle Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu vermeiden und stellt sicher, dass Ihr Vermögen wie beabsichtigt verteilt wird.

2. Welche Gesetze regeln Testamente in BC?

Testamente unterliegen in British Columbia dem Wills, Estates and Succession Act, SBC 2009, c. 13 (WESA). Dieses Gesetz beschreibt die rechtlichen Anforderungen für die Erstellung eines gültigen Testaments in British Columbia.

3. Kann ein Testament aus einem anderen Land oder einer anderen Provinz in British Columbia gültig sein?

Ja, ein Testament aus einem anderen Land oder einer anderen Provinz kann in BC als gültig anerkannt werden. Allerdings müssen in BC erstellte Testamente den spezifischen Gesetzen des WESA entsprechen.

4. Was deckt ein Testament in BC ab?

Ein Testament in BC deckt in der Regel Ihren Nachlass ab, der materielles persönliches Eigentum (z. B. Autos, Schmuck), immaterielles persönliches Eigentum (z. B. Aktien, Anleihen) und Immobilienanteile umfasst.

5. Gibt es Vermögenswerte, die in BC nicht durch ein Testament abgedeckt sind?

Ja, bestimmte Vermögenswerte gelten nicht als Teil Ihres Nachlasses und umfassen Eigentum, das in einem gemeinsamen Mietverhältnis, Lebensversicherungen, RRSPs, TFSAs oder Pensionsplänen mit einem bestimmten Begünstigten gehalten wird, sowie Eigentum, das gemäß dem Family Law Act aufgeteilt werden soll.

6. Was passiert, wenn ich in BC ohne Testament sterbe?

Sterben ohne Testament bedeutet, dass Sie ohne Testament gestorben sind. Ihr Nachlass wird an Ihre Hinterbliebenen in einer von der WESA festgelegten Reihenfolge verteilt, die davon abhängt, ob Sie einen Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte hinterlassen.

7. Wie wird mein Nachlass verteilt, wenn ich ohne Testament mit einem Ehegatten versterbe?

WESA regelt die Verteilung Ihres Nachlasses auf Ihren Ehegatten und Ihre Kinder, wenn Sie ohne Testament sterben, und stellt einen Vorzugsanteil für Ihren Ehegatten sowie Versorgung für Ihre Kinder sicher.

8. Muss ich einen Teil meines Nachlasses meinen Kindern und meinem Ehepartner in BC hinterlassen?

Ja, in BC muss Ihr Testament Bestimmungen für Ihre Kinder und Ihren Ehepartner enthalten. Sie haben das gesetzliche Recht, Ihr Testament anzufechten, wenn sie der Meinung sind, dass es zu Unrecht weggelassen oder unzureichend vorgesehen wurde.

9. Kann ich meinen Kindern oder meinem Ehepartner nichts hinterlassen?

Sie können sich aus berechtigten Gründen, wie z. B. einer Entfremdung, dafür entscheiden, einen Teil Ihres Nachlasses nicht Ihren Kindern oder Ihrem Ehepartner zu hinterlassen. Allerdings müssen Sie Ihre Gründe in Ihrem Testament darlegen. Das Gericht wird beurteilen, ob Ihre Entscheidungen mit dem übereinstimmen, was eine vernünftige Person unter ähnlichen Umständen auf der Grundlage moderner Gemeinschaftsstandards tun würde.

Pax Law kann Ihnen helfen!

Schließlich muss Ihr Testament, von einigen Ausnahmen abgesehen, in Anwesenheit von zwei Zeugen ausgeführt werden, die beide gleichzeitig anwesend sind. Da das Testamentsrecht komplex ist und bestimmte Formalitäten erfüllt sein müssen, damit ein Testament gültig ist, ist es wichtig, dass Sie mit einem Anwalt sprechen. Die Erstellung eines Testaments ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie treffen werden. Bitte vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Anwalt für Nachlassrecht.

Bitte besuchen Sie unsere Terminbuchungsseite um einen Termin mit einem unserer Anwälte oder Berater zu vereinbaren; Alternativ können Sie unsere Büros unter anrufen + 1-(604) 767-9529.


0 Kommentare

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

Platzhalter-Avatar

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind MIT * gekennzeichnet. *

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden.