Einwanderung
Verbot des Kaufs von Wohneigentum durch Nicht-Kanadier
Das Verbot Ab dem 1. Januar 2023 hat die kanadische Bundesregierung (die „Regierung“) den Erwerb von Wohneigentum für Ausländer erschwert (das „Verbot“). Das Verbot hindert Nicht-Kanadier ausdrücklich daran, direkt oder indirekt Anteile an Wohneigentum zu erwerben. Das Gesetz definiert einen Nicht-Kanadier als „eine Einzelperson“. Lese mehr ...